Allgemeine Geschäfts- und Reservierungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Reservierungsbedingungen

Die vorliegenden Geschäfts- und Reservierungsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem CIARUS und seinen Gästen. Das CIARUS ist eine gemeinnützige Vereinigung mit Sitz an folgender Adresse: 7, Rue Finkmatt, Strasbourg, Frankreich. Mit der Reservierung eines Aufenthalts, einer Saalanmietung, eines Essens oder einer anderen Dienstleistung stimmt der Kunde automatisch diesen allgemeinen Bedingungen zu: sie gelten als vom Kunden akzeptiert, sobald dieser die erste Anzahlung geleistet hat.

Artikel 1 : Anwendungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Reservierungsbedingungen (AGB) werden den Kunden gleichzeitig mit dem Vertrag zugestellt, damit sie ihre Reservierung vornehmen können. Jede Reservierung impliziert die vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen unter Ausschluss jedweder anderer Dokumente, Prospekte, Werbemittel usw. Alle Preise und Gebühren sind in EURO ausgewiesen und verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer. Die Preise gelten für alle Mitglieder der Gruppe, einschließlich der Begleitpersonen. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des vom Kunden unterzeichneten Kostenvoranschlags und den vorliegenden AGB sind die Bestimmungen der AGB maßgebend.

Artikel 2 : Preisgarantie

Die Preise und Tarife für alle im CIARUS verfügbaren Leistungen werden spätestens zusammen mit dem Vertrag zugestellt. Die im Vertrag festgehaltenen Tarife gelten während des gesamten Zeitraums bis zur im Vertrag festgelegten Buchungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist können sie Änderungen unterliegen. Die anzuwenden Tarife sind dann jene, die am Tag der neuerlichen Vorreservierung gelten.

Artikel 3 : Reservierungsbedingungen

Jede Reservierung ist schriftlich zu bestätigen. Nach Eingang dieser Bestätigung wird ein Buchungsdossier angelegt und ein Vertrag aufgesetzt, in dem die reservierten Leistungen, eine Anzahlungsaufforderung in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages und eine Zahlungsfrist angegeben werden. Der Kunde muss seine Reservierung vor der Buchungsfrist bestätigen und CIARUS ein Exemplar des vollständig ausgefüllten Vertrags, der mit Datum, Unterschrift, dem handschriftlichen Vermerk „Bon pour accord“ (Einverständniserklärung) und seinem Firmenstempel versehen ist, zusammen mit den von ihm paraphierten und unterzeichneten AGB zurücksenden.

Artikel 4 : Anzahlung

Falls im Vertrag nicht anders vereinbart entspricht die Höhe der verlangten Anzahlung 50 % des Betrags für die reservierten Leistungen. Wird die Anzahlung nicht bis zum Datum der im Vertrag angegebenen Buchungsfrist gezahlt, wird die Reservierung annulliert.

Artikel 5 : Definitive Reservierungsbestätigunge

Die reservierten Leistungen gelten erst bei Eingang des vollständig ausgefüllten Vertrags, versehen mit Datum, Unterschrift, dem handschriftlichen Vermerk „Bon pour accord“ und der geforderten Anzahlung als definitiv bestätigt.

Artikel 6: Änderungen der Leistungen

Jede Änderung der Leistungen erfordert eine schriftliche Anfrage sowie die Zustimmung durch das CIARUS.

Artikel 7: Teilweise Stornierung

Die Stornierung einer oder mehrerer der bei der Reservierung gebuchten Leistungen gilt als teilweise Stornierung der Reservierung und gibt Anlass zur Anwendung des Artikels 9 der vorliegenden AGB.

Artikel 8: Änderung der Personenzahl

Aufenthalte: Jede Änderung der Personenzahl ist CIARUS spätestens 30 Kalendertage vor dem Datum der Leistung schriftlich mitzuteilen. Die bestätigte Personenzahl ist die Grundlage für die Rechnungsstellung aller bestellten Leistungen. Pro Person und pro Tag wird gemäß Artikel 9 der vorliegenden AGB ein Abstandsgeld in Höhe der geltenden Preise berechnet. Erfolgt die Änderung weniger 10 Kalendertage im Voraus, wird die gesamte Leistung für die bestätigte Personenzahl in Rechnung gestellt.

Reservierung von Sälen & Seminarleistungen: Der Kunde muss CIARUS 10 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl schriftlich mitteilen. Die bestätigte Personenzahl ist die Grundlage für die Rechnungsstellung der bestellten Leistungen. Sollte jedoch die Anzahl der Teilnehmenden geringer sein als im Vertrag vorgesehen, kann dem Kunden aus planungstechnischen Gründen des CIARUS ein anderer Saal als der ursprünglich vorgesehene zugewiesen werden. Sollte die Teilnehmerzahl größer als im Kostenvoranschlag angegeben sein, wird die Bereitstellung der Räume erst nach Eingang einer zusätzlichen Anzahlung, die dem Unterschied zur ursprünglichen Reservierung entspricht, und

Gedecke:Der Kunde muss CIARUS 10 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl schriftlich mitteilen. Die für den ersten Tag der Veranstaltung gebuchten Leistungen werden entsprechend der Reservierung vollständig in Rechnung gestellt. Für die darauffolgenden Tage wird gemäß Artikel 9 der vorliegenden AGB pro Person und bestellter Mahlzeit ein Abstandsgeld in Höhe der geltenden Preise berechnet. Der Kunde muss sein Verpflegungsangebot (Menü, Buffet, Cocktail...) spätestens 15 Kalendertage vor seiner Ankunft bestätigen. Darüber hinaus behält sich das CIARUS das Recht vor, innerhalb der vom Kunden vorgemerkten Kategorie zu bestimmen. Wir weisen darauf hin, dass nicht eingenommene Mahlzeiten keine Minderung des Preises zur Folge haben können. Sollte die Anzahl der Teilnehmenden größer sein als im Voranschlag angegeben, wird die Bereitstellung der Mahlzeiten erst nach Eingang einer entsprechenden zusätzlichen Anzahlung auf die Differenz zur Reservierung bestätigt. Tourismusleistungen: Jede Änderung der Personenzahl ist CIARUS spätestens 10 Kalendertage vor dem Datum der Leistung schriftlich mitzuteilen. Bei späteren Änderungen wird die gesamte Leistung für die bestätigte Personenzahl in Rechnung gestellt.

Article 9 : Artikel 9: Stornierung von Leistungen durch den Kunden

Bei einer Stornierung behält CIARUS eine Stornierungsgebühr in Höhe der folgenden Prozentsätze ein, welche auf die geleistete Anzahlung angerechnet wird: Erfolgt die Stornierung mehr als 90 Kalendertage vor dem geplanten Termin der Leistung, werden 20% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
- Erfolgt die Stornierung zwischen 89 und 30 Kalendertage vor dem geplanten Termin der Leistung, werden 70% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
- Erfolgt die Stornierung zwischen 29 und 10 Kalendertage vor dem geplanten Termin der Leistung, werden 95 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 10 Kalendertage vor dem geplanten Termin der Leistung, werden 100 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.

Artikel 10: Unterkunft – Zuteilung der Zimmer

Die Unterkunft erfolgt vorrangig im CIARUS 7, rue Finkmatt in Strasbourg, Frankreich (außer im Falle besonderer Bedingungen gemäß Artikel 13). Es gibt 2-, 3-, 4- und 6-Bett-Zimmer. Ausstattung: Bettzeug und Handtücher werden gestellt, Betten bei Ankunft gemacht, tägliche Reinigung der Räume, Waschbecken, Duschen und WCs in allen Zimmern. Die Liste der Zimmerverteilung wird dem Kunden am Vortag der Ankunft zugestellt. Das CIARUS kann nicht garantieren, alle Mitglieder einer Gruppe auf ein und derselben Etage unterzubringen. Der Kunde ist verpflichtet, die Namensliste der Teilnehmer bei der vollständigen Zahlung der Leistung, d.h. 10 Kalendertage vor der Anreise vorzulegen.

Article 11 : Artikel 11: Schlüssel und Beschädigungen

Jeder bei Ende des Aufenthalts fehlende Schlüssel und jede während des Aufenthalts verursachte Beschädigung wird in Rechnung gestellt und ist vor Ort zu zahlen.

Artikel 12: Das französische Datenschutzgesetz

Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17, dem französischen Datenschutzgesetz, wird der Kunde informiert, dass seine Bestellung personenbezogen per EDV bearbeitet wird. Das vom Gesetzt her garantierte Recht auf Zugriff und Berichtigung kann am Sitz des CIARUS ausgeübt werden - 7, rue Finkmatt, F-67000 STRASBOURG.

Artikel 13: Externe Unterbringung

Im Falle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände behält sich das CIARUS die Möglichkeit vor, eine Gruppe oder einige Mitglieder einer Gruppe in einer anderen Unterkunft unterzubringen, die mindestens den gleichen Service bietet und dies ohne Preisänderung.

Artikel 14: Getränke und Lebensmittel

Das Mitbringen von Speisen und Getränken in das Gebäude des CIARUS ist nicht gestattet. Der Genuss von Alkohol unterliegt den französischen Rechtsvorschriften.

Artikel 15: Verspätete Ankunft

Bei Verspätung trägt der Kunde sämtliche Kosten der für ihn reservierten jedoch aufgrund der Verspätung nicht konsumierten oder in Anspruch genommenen Leistungen. Personalkosten werden pro Überstunde und pro eingesetzter Person auf der Grundlage der geltenden Tarife, deren Kenntnisnahme der Kunde bestätigt, in Rechnung gestellt..

Artikel 16: Saalmiete

Die Säle sind Versammlungen privaten Charakters vorbehalten. Öffentliche Versammlungen mit Einladung über Plakatierung oder über die Presse sind außer im Falle einer ausdrücklichen Zustimmung seitens des CIARUS oder einer Partnerschaftsvereinbarung strikt untersagt. CIARUS behält sich das Recht vor, die Reservierung eines Saals durch Bereitstellung eines gleichwertigen Saals zu ändern bzw. eine Reservierung zu stornieren, falls die Veranstaltung die Sicherheit von Personen und Sachwerten beeinträchtigen würde, ohne dass der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Kunde verpflichtet sich, keine Person einzuladen, deren Verhalten das CIARUS schädigen könnte. Das CIARUS behält sich das Recht vor, nötigenfalls einzuschreiten.

Dem Kunden ist es nicht gestattet, Getränke oder Lebensmittel von auswärts in das CIARUS mitzubringen. Der Kunde verpflichtet sich, für die Einhaltung der Vorschriften und Bestimmungen des CIARUS durch die Teilnehmenden zu sorgen. Der Kunde gewährleistet, dass die Teilnehmenden den Betriebsablauf des CIARUS nicht stören und die Sicherheit des CIARUS sowie der sich dort befindenden Personen nicht beeinträchtigen. Der Kunde erklärt in einer schriftlichen Erklärung an das CIARUS, die gleichzeitig mit der Vertragsbestätigung und der entsprechenden Anzahlung zu übermitteln ist, seine Verpflichtung zur vollen Zuständigkeit und Haftung, falls für die im CIARUS organisierte Veranstaltung Eintritt erhoben wird. In diesem Fall erfolgt die Entgegennahme der Eintrittsgebühr innerhalb der gemieteten Räume. In keinem Fall darf das Personal des CIARUS bei dieser Zahlungsannahme teilnehmen.

Der Kunde wird gebeten, das CIARUS im Voraus über eine etwaige Präsenz eines Fotografen zu informieren und kümmert sich selbst um alle dafür erforderlichen Genehmigungen. Der Kunde ist selbst zuständig für alle Anmeldungen sowie für die Zahlung aller Gebühren, etwa an die SACEM (GEMA) für die Wiedergabe von Musikwerken, sowie ganz allgemein für jede Animation innerhalb der Räume (Aufführungen - Tonträger etc.). Der Kunde legt dem CIARUS im Vorfeld der Veranstaltung die Anmeldung bei der SACEM vor. Der Kunde verpflichtet sich, dem CIARUS die vorgeschriebene schriftliche städtische Genehmigung spätestens 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin vorzulegen, wenn die Saalmiete für eine Verkaufsveranstaltung oder die Bestellung von Waren mit vorheriger Werbung vorgesehen ist. Der Nichterhalt der schriftlichen Genehmigung gilt als Bedingung für die Anwendung der Stornierungsbedingungen gemäß Artikel 9. Außer im Falle eines Einbruchs kann das CIARUS nicht für Diebstähle oder Beschädigungen an den vom Veranstalter in dem von ihm gemieteten Saal zwischengelagerten Ausrüstungen haftbar gemacht werden..

Artikel 17: Rechnungsstellung und Zahlung

Zahlungsfristen: Die erhaltene Anzahlung wird von der Endrechnung (Saldo) abgezogen, unter Vorbehalt der Anwendung etwaiger Stornierungskosten. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, sind die Saldorechnungen spätestens 10 Kalendertage vor Beginn der Leistung fällig. CIARUS übernimmt keine Kosten für Umtausch- oder Überweisungsgebühren. Im Falle einer Uneinigkeit bezüglich eines Teils der Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den nicht angefochtenen Teil der Rechnung unverzüglich zu begleichen und dem CIARUS den Grund für seine Anfechtung schriftlich mitzuteilen. Die im Voraus gezahlten Beträge sind nicht verzinslich, ebenso wird auf eine vorzeitige Zahlung kein Skonto gewährt wird.

Individuelle Zahlungen: Die Zahlung von Extras (Telefon, Fotokopien usw.) und andere individuelle von den Teilnehmenden verlangten Leistungen erfolgt direkt von den betreffenden Teilnehmenden an der Rezeption des CIARUS vor der Abfahrt. Sollten ein oder mehrere Teilnehmende die zusätzlich zu den im Vertrag enthaltenen verlangten Leistungen nicht zahlen, wird dem Kunden die Rechnung zugestellt, der sich verpflichtet, diese innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

Zahlungssäumnis: Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen führt zum Vertragswiderruf durch den Kunden und hat die Anwendung der Bestimmungen von Artikel 9 der AGB zur Folge, ohne dass der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Wird die Zahlung nicht innerhalb der festgesetzten Frist geleistet, wird eine Säumnisgebühr in Höhe des 1,5-fachen gesetzlichen Zinssatzes pro Säumnismonat berechnet.

Artikel 18: Fall höherer Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (Brand, Wasserschaden) informiert das CIARUS den Kunden per Einschreiben über die Annullierung des Aufenthalts und zahlt die entrichtete Anzahlung zurück.

Artikel 19: Vertragsabtretung

Der Kunde ist berechtigt, seinen Vertrag an einen Übernehmer abzutreten, der die gleichen Bedingungen wie er selbst erfüllt, unter der Voraussetzung, dass er das CIARUS mindestens 10 Kalendertage vor Beginn des Aufenthalts per Einschreiben über die Abtretung informiert.

Artikel 20: Reklamation - Streitfall

Jegliche Beanstandungen bzw. Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich formuliert und dem CIARUS spätestens 8 Kalendertage nach Beendigung der Veranstaltung per Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. Als anwendbares Recht gilt das französische Recht.

Artikel 21: Versicherungen

Das CIARUS ist im Rahmen seiner Tätigkeiten mit einem Vollkaskovertrag unter der Nummer 36626819 bei der AGF Allianz, sowie mit einem Haftpflichtvertrag unter der Nummer 44056416 bei der AGF Allianz versichert. Das CIARUS kann für Diebstahl oder Beschädigungen an den Gepäckstücken und Ausrüstungen der Gäste oder für von Kunden verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden. Die Mitglieder können auf eigene Rechnung eine Zusatzversicherung zur Abdeckung besonderer Risiken und insbesondere eine Rücktrittsversicherung abschließen..

Artikel 22: Gerichtsstand

Jeder Streitfall bezüglich der Ausführung der hier vorliegenden Vertragsbestimmungen unterliegt der Zuständigkeit der Gerichte in Straßburg.

AGB-11-2015


    Sie können uns unter der Nummer +33 (0)3 88 152 788 erreichen, oder füllen Sie das untenstehende Formular aus,
    damit ein Mitglied des CIARUS-Teams Sie so schnell wie möglich zurückrufen kann.


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